Als Nachteil sieht Hans Peter Zutt vor allem einen grösseren Organisationsaufwand und die höheren Anforderungen an die Disziplin.
Trotz einem Überwiegen der Vorteile der Telearbeit, wäre Zutt & Partner vielleicht doppelt so gross, wenn alle Energie in rein kommerzielle Projekte gesteckt worden wäre.48 Telearbeit in der heutigen Zeit braucht folglich nach wie vor ein gutes Stück Pioniergeist.49
Kunden waren, sofern sie die Telearbeit bemerkten, positiv überrascht. So erzählte Philipp Zutt, dass Kunden fasziniert waren, als sie Vorlagen am Bildschirm in Bubikon mit Hans Peter Zutt besprachen, welcher im Ferienhaus in Graubünden weilte. Weiter profitiert der Kunde auch davon, dass er von einer Unternehmung betreut wird, welche neue Technologien ausprobiert und verwendet. Infolgedessen kann er von diesem Wissen profitieren, da die Firma einerseits Erfahrungen im Einsatz von neuen Technologien hat und andererseits technologische Trends besser abschätzen und folglich den Kunden besser beraten kann.
Teilweise konnten auch Kunden bei den Telearbeitern zu Hause empfangen werden. Dies verkürzte die Anreisezeit der jeweiligen Kunden in einigen Fällen erheblich.
Erstaunlich ist, dass Reaktionen aus der Mitwelt bisher nur von Zeitungen und Universitäten gekommen sind. Von staatlicher Seite konnten weder positive noch negative Reaktionen festgestellt werden. Gewerkschaften haben sich jedoch zur Einführung von Telearbeit kritisch geäussert.50 weiter
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46) Diese Bereitschaft ist in der Werbebranche wichtig, da Arbeit häufig unregelmässig anfällt.
47) So erarbeitet die Firma Zutt & Partner auf dem Internet Werbeseiten und ist Mitbegründer des Regionalfernsehen Zürcher Oberland AG.
48) Vgl. Arthur Rutishauser, Handelszeitung Nr. 3, Zürich 18.1.1996, S. 21/ Vgl. FN 34.
49) So wurde z.B. bei der Einrichtung eines Telearbeitsplatzes im Ferienhaus des Firmenbesitzers im Kanton Graubünden der erste ISDN-Anschluss im Kanton Graubünden lanciert.
50) Vgl. Wunderer/Kuhn, Innovatives Management, Berlin 1995, S. 250 /Vgl. Saner Corinne, Telearbeit - Organisationsformen - Rechtsformen, Zürich 1992, S. 49.
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